Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragestellungen in Bezug auf:
- Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen (befristete Arbeitsverträge, Teilzeit Arbeitsverhältnisse, Altersteilzeit, Ausbildungsverhältnisse, freie Mitarbeit oder Probezeitvereinbarungen)
- Vergütung und Gestaltung von Vergütungssystemen
- Rechte und Pflichten bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, Kündigung (Kündigungsschutz), betriebsbedingte Kündigung, Abfindung, Insolvenz, Aufhebungsvertrag)
- Anstellungsverträge mit GmbH Geschäftsführern (Verhältnis der Organstellung zum Anstellungsverhältnis, Beendigung des Anstellungsvertrages)
- Personalarbeit im Betrieb/Unternehmen
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrat und Betriebsverfassung, Wahl und Amtszeit
- Tarifverträge
- Haftung des Arbeitsnehmers/Arbeitgebers
- Betriebsübergänge, Veräußerungen oder Stilllegung
- Scheinselbstständigkeit (Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Selbstständigkeit)
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