Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte

Als eine aus eigener Kraft gewachsene Kanzlei mit einem eingespielten Team sind wir im Inland und über Kooperationspartner auch im Ausland in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung tätig. Individualität und Kompetenz bei der Betreuung unserer Mandate sind uns Anspruch und Verpflichtung.

Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei

Wirtschaftsprüfung

Von der Jahresabschlußprüfung über die Unternehmensbewertung bis zur Reorganisation und der Sanierung von Unternehmen, sind wir als Wirtschaftsprüfer Ansprechpartner für Unternehmen welche national als auch international agieren.
 

Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung

Unsere Steuerberater arbeiten umfassend für Privatpersonen, Unternehmen und für Stiftungen. Buchführung, Bilanzierung und die Steuerplanung gehören zu unseren täglichen Aufgaben. Zusammen mit unseren Partnern arbeiten wir für Mandanten weltweit.

Steuerberatung

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in den Bereichen des Steuerrechts, Steuerstrafrechts, Aktienrechts, internationalen Steuerrechts Erb- und Erbschaftssteuerrechts, des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts. Erfahren Sie mehr darüber.

Rechtsberatung

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte

MerzArnoldWüpper, gegründet 1996, ist mit Kanzleien in Darmstadt, Frankfurt, Bad Homburg und Wiesbaden vertreten. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern arbeiten wir für Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und Privatpersonen weltweit.

Lernen Sie uns kennen. Wir sind gerne für Sie da.

Aktuelle News

Aufsichtsrat und Umsatzsteuer: neue Regularien!

Die Tätigkeit als Aufsichtsrat gilt bisher als eine selbstständige Tätigkeit. Der Bundesfinanzhof hat in Folge einer Rechtssprechungsänderung des EuGHs entschieden, dass diese nicht mehr in allen Fällen so zu beurteilen ist.

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Online-Händler aufgepasst

Wir hatten an dieser Stelle darüber informiert, dass das Mehrwertsteuer-Digitalpaket am 01. Juli 2021kommen wird. Es betrifft vor allem kleine Online-Händler, die aufgrund der Pandemie in den letzten Monaten vom Ladenverkauf zum Verkauf per Internet übergegangen sind.
Zusammengefasst bedeutet die neue Regelung, dass Fernverkäufe (die den bisherigen „Versandhandel“ ablösen) ab einem Gesamtbetrag von 10.000 € jährlich für alle Lieferungen in alle EU-Staaten einheitlich in einer gesonderten Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wird (sog. One-Stop-Shop). Mehr dazu lesen Sie hier.

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Neue AfA-Vorschriften für Hard- und Software

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung für Hard- und Software geändert. In diesem Falle zugunsten der Steuerpflichtigen.

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Neue Verwaltungsgrundsätze Verfahren

Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen zu Fragen des Internationalen Steuerrechts heißen traditionell „Verwaltungsgrundsätze“. Hier hat das BMF ohne große Vorankündigung am 03.12.2020 seine Auffassung zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und den Schätzungsbefugnissen der Finanzverwaltung neu formuliert.

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