Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmer und Unternehmen umfassend in Bezug auf:

  • Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung (z.B. Entwurf von GmbH Gesellschaftsverträgen, Anstellungsverträge für GmbH Geschäftsführer,
  • Verträge zum Zwecke des Unternehmenskauf)
  • Organisation von Unternehmen
  • Gründungen und Auflösungen von Gesellschaften
  • Gesellschafterwechsel
  • Rechte der Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft, gegenüber anderen Gesellschaftern oder Gesellschaftsgruppen
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlungen von Gesellschaften
  • Wahl der Rechtsform im Hinblick auf Haftung, Steuer, Kapitalbeschaffung, Arbeitsrecht, Organisation und Rentabilität
  • Recht der Genossenschaften (eG)
  • Auseinandersetzungen und Liquidation von Gesellschaften
  • Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht.
  • Haftung z.B. während der Gründungsphase, in der Vor-GmbH oder des GmbH- Geschäftsführers
  • Unternehmenskauf bzw. Unternehmensbewertung (Due Diligence) in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Insolvenzberatung (Krisenmanagement, Gläubigerschutz, Unternehmenssicherung und Unternehmersicherung)
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht mit seiner Wirkung auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Unternehmens
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Offenlegungspflichten

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