Erinnerungsservice für Vorauszahlungen eingestellt
Hinweis auf demnächst fällige Vorauszahlungen
Bisher war es ein Service der Finanzverwaltungen: rückten die Fälligkeitstermine für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen näher, gab es einige Tage vorher ein Erinnerungsschreiben. Die Fristen und Beträge ergaben sich allerdings schon aus dem letzten Einkommensteuerbescheid.
Die Finanzverwaltungen in Rheinland-Pfalz und Hessen haben diesen Erinnerungs-Service nun eingestellt.
Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen selbst überwachen müssen, dass sie fristgerecht zahlen.
Sonst drohen – automatisch – Säumniszuschläge, und zwar für jeden angefangenen Monat 1% der abgerundeten Steuerschuld. Das ist ziemlich ärgerlich!
Vermeiden lässt sich das Ganze durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im SEPA- Lastschriftverfahren für das Finanzamt.