Erinnerungsservice für Vorauszahlungen eingestellt

Hinweis auf demnächst fällige Vorauszahlungen

Bisher war es ein Service der Finanzverwaltungen: rückten die Fälligkeitstermine für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen näher, gab es einige Tage vorher ein Erinnerungsschreiben. Die Fristen und Beträge ergaben sich allerdings schon aus dem letzten Einkommensteuerbescheid.

Die Finanzverwaltungen in Rheinland-Pfalz und Hessen haben diesen Erinnerungs-Service nun eingestellt.

Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen selbst überwachen müssen, dass sie fristgerecht zahlen.
Sonst drohen – automatisch – Säumniszuschläge, und zwar für jeden angefangenen Monat 1% der abgerundeten Steuerschuld. Das ist ziemlich ärgerlich!

Vermeiden lässt sich das Ganze durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im SEPA- Lastschriftverfahren für das Finanzamt.

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