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Das Jahressteuergesetz 2020 ist beschlossene Sache
Nun ist das Jahressteuergesetz vom Bundestag und – ganz frisch – am 18.12.2020 auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Das zentrale Thema des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ist unverändert übernommen worden – mit Wirkung ab 01.07.2021.
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Corona Bonus
Die Corona-Prämie (oder: Corona-Bonus) begleitet uns seit Ausbruch der Krise.
Jetzt tickt die Uhr; Nur bis Ende Dezember kann ein Corona-Bonus gewährt werden. Eine Verlängerung wird zwar diskutiert, ist aber noch völlig ungewiss.

Rückwirkende Berichtigungen von Rechnungen
Die Situation kennt fast jeder Unternehmer. Bei einer Betriebsprüfung wird eine Eingangsrechnung moniert und der Vorsteuerabzug versagt.

Steuerbefreiung trotz Steuerhinterziehung
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs klingt absurd und regt doch zum Schmunzeln an.

Jahressteuergesetz 2020 (JStG)
Mit dem gestiegenen Online-Handel in Corona-Zeiten sieht der Gesetzgeber zum Jahressteuergesetz 2020 neue Regeln vor. Die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digital-Pakts soll ab 01.07.2021 im deutschen Recht gelten, mögliche zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen.

Die Auswirkungen der Steuersatzänderung ab 01.07.2020
Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur-und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt.
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Steuersatzsenkung für die Gastronomie
Der Bundesrat hat am 05.06.2020 dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Eine zentrale Maßnahme stellt die befristete Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie dar.