Frist zur Abgabe von Steuererklärungen verlängert

Noch am 4.12.2020 hatte zuvor das BMF vor dem Hintergrund der Corona-Krise mittgeteilt, dass die Frist lediglich um einen Monat verlängert werde.
Die Große Koalition hat sich aber nun doch auf die umfassendere Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 geeinigt.

Die Verlängerung soll Aussagen von Koalitionspolitikern im "nächsten Steuergesetz" geregelt werden.
Das BMF hat die Verlängerung bis zum 31.8.2021 auf ihrem offiziellen Twitter-Kanal am 18.12.2020 bestätigt.

Auch die Stundungsmöglichkeiten wurden verlängert

Außerdem werden nach der Mitteilung des BMF am 4.12.2020 auch Stundungsmöglichkeiten verlängert.

Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31.3.2021 einen Antrag auf Stundung stellen.
Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30.6.2021. Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.

Zurück